Überblick#
REACH ist das zentrale Chemikalien-Regelwerk der EU. Unternehmen müssen wissen und registrieren, welche Stoffe sie verwenden, und die riskantesten werden verfolgt, beschränkt oder dürfen nur mit Genehmigung eingesetzt werden.
Der Name ist ein englisches Akronym: Registration, Evaluation, Authorisation und Restriction of Chemicals – auf Deutsch Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung. Für Produkte am wichtigsten sind die SVHC-Kandidatenliste und die 0,1-%-Informationspflicht im Erzeugnis.
Die vier Säulen#
Der Name folgt dem Ablauf, und jeder Buchstabe steht für eine Stufe, die die Kontrolle über die riskantesten Stoffe verschärft.
Worauf es bei Erzeugnissen ankommt#
Für einen Erzeugnishersteller bestimmt eine einzige Zahl den Großteil der Arbeit: 0,1 Gewichtsprozent eines SVHC aus der Kandidatenliste. Wird sie überschritten, folgt eine Reihe von Pflichten.
- Die SVHC-Kandidatenliste wird von der ECHA etwa zweimal jährlich aktualisiert. Ausgewählte Beispiele durchsehen oder die maßgebliche vollständige Liste der ECHA.
- Die Zulassungs- und Beschränkungslisten stehen in REACH-Anhängen XIV und XVII.
Bezug zu anderen Themen#
- RoHS beschränkt eine feste Liste speziell in der Elektronik. REACH ist umfassender und deckt alle Stoffe und Erzeugnisse ab.
- Die SCIP-Datenbank ist das abfallseitige Gegenstück zur Meldung nach REACH-Artikel 33.
- Die POP-Verordnung regelt persistente organische Schadstoffe in einem eigenen, strengeren Regime.
- CLP-Gefahreneinstufungen sind oft der Auslöser, der einen Stoff überhaupt erst auf die Kandidatenliste bringt.
- Die Anhänge mit den Listen sind in Zentrale Anhänge zusammengeführt.