RegularienIn Kraft (EG Nr. 1907/2006)

REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien

Die übergreifende Chemikalienverordnung der EU. Sie verlangt die Registrierung von Stoffen und steuert Risiken über die SVHC-Kandidatenliste, Zulassung und Beschränkung.

Herausgeber
Europäische Union / ECHA
Aktualisiert
2026-06-12

Überblick

REACH ist das zentrale Chemikalien-Regelwerk der EU. Unternehmen müssen wissen und registrieren, welche Stoffe sie verwenden, und die riskantesten werden verfolgt, beschränkt oder dürfen nur mit Genehmigung eingesetzt werden.

Kernpunkt

Der Name ist ein englisches Akronym: Registration, Evaluation, Authorisation und Restriction of Chemicals – auf Deutsch Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung. Für Produkte am wichtigsten sind die SVHC-Kandidatenliste und die 0,1-%-Informationspflicht im Erzeugnis.

Die vier Säulen

Der Name folgt dem Ablauf, und jeder Buchstabe steht für eine Stufe, die die Kontrolle über die riskantesten Stoffe verschärft.

RRegistrierung
Hersteller und Importeure registrieren Stoffe, die sie auf den EU-Markt bringen (in der Regel ab 1 t/Jahr), mit Sicherheitsdaten.
EBewertung
ECHA und nationale Behörden prüfen Registrierungen und besorgniserregende Stoffe.
AZulassung
Die gefährlichsten Stoffe (Anhang XIV) dürfen nur mit befristeter Genehmigung verwendet werden.
RBeschränkung
Anhang XVII verbietet oder begrenzt bestimmte Stoffe und Verwendungen direkt.

Was für Produkte und Erzeugnisse am wichtigsten ist

Für einen Erzeugnishersteller treibt eine Zahl die meiste Arbeit an: 0,1 Gewichtsprozent eines SVHC aus der Kandidatenliste. Wird sie überschritten, folgt eine Reihe von Pflichten.

1SVHC über 0,1 % im Erzeugnis
Ein Stoff der Kandidatenliste liegt über dem Grenzwert vor.
2Information nach Artikel 33
Kunden entlang der Kette informieren, Verbraucher auf Anfrage.
3Meldung nach Artikel 7(2)
Wo erforderlich, die ECHA melden.
4SCIP-Datenbank
An die SCIP-Datenbank übermitteln (seit 2021).

Bezug zu anderen Themen

  • RoHS beschränkt eine feste Liste speziell in der Elektronik. REACH ist umfassender und deckt alle Stoffe und Erzeugnisse ab.
  • Die SCIP-Datenbank ist das abfallseitige Gegenstück zur Meldung nach REACH-Artikel 33.
  • Die POP-Verordnung regelt persistente organische Schadstoffe in einem eigenen, strengeren Regime.
  • CLP-Gefahreneinstufungen sind oft der Auslöser, der einen Stoff überhaupt erst auf die Kandidatenliste bringt.
  • Die Anhänge mit den Listen sind in Zentrale Anhänge zusammengeführt.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Bildungsinformation des Pareo-Teams, keine Rechtsberatung. Die Kandidatenliste, Mengenschwellen und Pflichten auf Erzeugnisebene ändern sich mit der Zeit und sind daher mit der ECHA und der amtlichen Verordnung abzugleichen.

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