RegularienIn Kraft

F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573

EU-Recht, das fluorierte Treibhausgase schrittweise reduziert, vor allem die als Kältemittel und in Schäumen und Aerosolen verwendeten HFKW. Eine sinkende Quote und zeitlich gestaffelte Geräteverbote treiben die Minderung. Sie ersetzt die frühere Verordnung 517/2014.

Herausgeber
European Union
Aktualisiert
2026-06-12

Überblick

Die F-Gase-Verordnung nimmt eine Gruppe starker Klimaschadstoffe ins Visier. Fluorierte Treibhausgase halten je freigesetzter Tonne weit mehr Wärme zurück als Kohlendioxid, daher zählt schon eine kleine Leckage. Das Gesetz drängt sie nach einem sinkenden Fahrplan aus dem Markt.

Kernpunkt

Das wichtigste Ziel ist die Familie der HFKW, der Fluorkohlenwasserstoffe, die ozonschädigende Gase in Kühlschränken, Klimaanlagen und Wärmepumpen abgelöst haben. Sie schonen die Ozonschicht, sind aber starke Treiber der Erwärmung, weshalb die EU sie nun reduziert.

Wie sie wirkt

Zwei Mechanismen leisten den Großteil der Arbeit.

Quote
Eine Obergrenze für die auf den EU-Markt gebrachten HFKW, die Schritt für Schritt sinkt
Verbote
Zeitlich gestaffelte Verbote dieser Gase in neuen Geräten wie Kühlschränken und Klimaanlagen
Lecks
Vorgaben zur Prüfung und Reparatur von Lecks in installierten Anlagen
Rückgewinnung
Pflichten, Gase am Lebensende zurückzugewinnen, statt sie abzulassen

Warum reduzieren statt sofort verbieten

Viele HFKW leisten nützliche Arbeit, und sichere Ersatzstoffe stehen nicht für jede Anwendung zugleich bereit. Die Quote gibt dem Markt Zeit, sich anzupassen. Mit sinkender Obergrenze werden die am stärksten erwärmenden Gase knapp und teuer, was die Industrie zu Kältemitteln mit geringerer Wirkung und natürlichen Alternativen drängt.

Das ist ein anderes Problem als der Ozonabbau, den die Ozon-Verordnung behandelt. Manche fluorierten Verbindungen fallen zudem unter die breitere Sorge um PFAS, da bestimmte F-Gase selbst per- und polyfluorierte Stoffe sind.

Hinweis: allgemeine Bildungsinformation, keine Rechtsberatung. Vor einer Verwendung sollte die offizielle Quelle geprüft werden.

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