Überblick
Eine Beschränkung ist das REACH-Instrument, das einen Stoff unmittelbar begrenzt oder verbietet. Die Regeln stehen in Anhang XVII. Wenn ein Stoff für eine Verwendung beschränkt ist, gilt die Grenze von selbst. Es gibt keinen Antrag einzureichen und keine Genehmigung abzuwarten.
Das macht die Beschränkung zum breiten, groben Werkzeug von REACH. Sie kommt zum Einsatz, wenn ein Risiko im gesamten EU-Markt kontrolliert werden soll, statt von Unternehmen zu Unternehmen.
Wie sie sich von der Zulassung unterscheidet
Die Grenze gilt für die gelisteten Verwendungen direkt für alle. Niemand beantragt etwas. Wer im Anwendungsbereich liegt, hält sie ein.
Die Verwendung ist nach einem Sunset-Date verboten, sofern ein Unternehmen keinen Antrag stellt und die Kommission die Erlaubnis für die jeweilige Verwendung erteilt.
Ein typischer Eintrag in Anhang XVII benennt den Stoff, die betroffenen Verwendungen und eine etwaige Konzentrationsgrenze, etwa einen maximal zulässigen Prozentsatz in einem Verbrauchererzeugnis. Die REACH-Anhänge zeigen, wie das zur Zulassung passt.
Hinweis: allgemeine Bildungsinformation, keine Rechtsberatung. Vor einer Entscheidung ist die offizielle Quelle zu prüfen.