Definition
Ein SVHC ist ein Stoff, der nach REACH als Stoff mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt eingestuft ist. Identifizierte SVHC kommen auf die Kandidatenliste, die von der ECHA geführt und etwa zweimal im Jahr aktualisiert wird.
Oberhalb von 0,1 % in einem Erzeugnis löst ein SVHC Informationspflichten (REACH Artikel 33), eine mögliche ECHA-Meldung und einen SCIP-Eintrag aus. Eine Suche ist in der durchsuchbaren Kandidatenliste möglich.
Was einen Stoff qualifiziert
- CMR: krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend.
- PBT / vPvB: persistent, bioakkumulierbar und toxisch (oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar).
- Gleichwertige Besorgnis, etwa endokrine Disruptoren.
Warum es bei Produkten zählt
Enthält ein Erzeugnis einen SVHC der Kandidatenliste oberhalb von 0,1 Gewichtsprozent, können mehrere Pflichten greifen:
- Information entlang der Lieferkette (REACH Artikel 33),
- Meldung an die ECHA (Artikel 7(2)),
- eine Meldung an die SCIP-Datenbank.
Hinweis: Dies ist eine erläuternde Zusammenfassung, gepflegt vom Pareo-Team. Die Kandidatenliste ändert sich, daher ist stets die aktuelle ECHA-Liste zu prüfen.