Definition
Inverkehrbringen ist das erste Mal, dass ein bestimmtes Produkt auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, sei es verkauft, vertrieben oder zur Verwendung übergeben. Das Wort „erste“ zählt. Gemeint ist die erstmalige Bereitstellung dieser einzelnen Einheit, nicht jeder spätere Weiterverkauf.
Dieser Zeitpunkt ist der Auslöser für die Compliance. Das Produkt muss die geltenden Anforderungen bereits erfüllen, wenn es in Verkehr gebracht wird. Das CE-Zeichen, die Konformitätserklärung und die Stoffprüfungen unter RoHS und REACH müssen also bis dahin vorliegen, nicht erst danach geregelt werden.
Es friert auch die rechtliche Grundlinie ein. Ein in Verkehr gebrachtes Produkt muss die Regeln erfüllen, wie sie an diesem Tag galten. Eine spätere Gesetzesänderung macht eine konforme Einheit also nicht rückwirkend nicht konform. Welcher der Wirtschaftsakteure das Inverkehrbringen vornimmt, hängt von der Lieferkette ab, wobei Hersteller oder Importeur meist die schwersten Pflichten tragen.
Hinweis: allgemeine Bildungsinformation, keine Rechtsberatung. Vor einer Entscheidung ist die offizielle Quelle zu prüfen.