Überblick#
Das Aarhus-Protokoll ist das regionale (UNECE-)Gegenstück des Stockholmer Übereinkommens für persistente organische Schadstoffe, und die EU-POP-Verordnung setzt es ebenfalls um.
Das Aarhus-Protokoll über POPs (1998, im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung) betrifft persistente organische Schadstoffe. Das Aarhus-Übereinkommen ist ein völlig anderer Vertrag, der den öffentlichen Zugang zu Umweltinformationen regelt. Dieser Eintrag behandelt Ersteres.
Worum es geht#
- Ein Protokoll von 1998, angenommen in Aarhus, Dänemark, im Rahmen des UNECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP).
- Es zielt auf persistente organische Schadstoffe in der UNECE-Region (Europa, Nordamerika, Zentralasien), verbietet einige vollständig und beschränkt andere.
Wie es zusammenhängt#
Das Stockholmer Übereinkommen ist der weltweite POP-Vertrag unter dem Dach des UNEP.
Das Aarhus-Protokoll ist das POP-Instrument der UNECE-Region im Rahmen des CLRTAP.
Die EU-POP-Verordnung 2019/1021 setzt die Pflichten beider Instrumente in EU-Recht um.