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Aarhus-Protokoll über persistente organische Schadstoffe

Hinweis: allgemeine Bildungsinformation, keine Rechtsberatung. Vor einer Verwendung ist die offizielle Quelle zu prüfen.

Das UNECE-Protokoll von 1998 über persistente organische Schadstoffe im Rahmen des Luftreinhalte-Übereinkommens, ein regionales Instrument, das die EU-POP-Verordnung ebenfalls umsetzt.

Herausgeber
UNECE (im Rahmen des CLRTAP)
Aktualisiert
2026-06-12

Überblick#

Das Aarhus-Protokoll ist das regionale (UNECE-)Gegenstück des Stockholmer Übereinkommens für persistente organische Schadstoffe, und die EU-POP-Verordnung setzt es ebenfalls um.

Die beiden 'Aarhus'-Instrumente nicht verwechseln

Das Aarhus-Protokoll über POPs (1998, im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung) betrifft persistente organische Schadstoffe. Das Aarhus-Übereinkommen ist ein völlig anderer Vertrag, der den öffentlichen Zugang zu Umweltinformationen regelt. Dieser Eintrag behandelt Ersteres.

Worum es geht#

  • Ein Protokoll von 1998, angenommen in Aarhus, Dänemark, im Rahmen des UNECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP).
  • Es zielt auf persistente organische Schadstoffe in der UNECE-Region (Europa, Nordamerika, Zentralasien), verbietet einige vollständig und beschränkt andere.

Wie es zusammenhängt#

Global

Das Stockholmer Übereinkommen ist der weltweite POP-Vertrag unter dem Dach des UNEP.

Regional

Das Aarhus-Protokoll ist das POP-Instrument der UNECE-Region im Rahmen des CLRTAP.

Die EU-POP-Verordnung 2019/1021 setzt die Pflichten beider Instrumente in EU-Recht um.

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Aarhus-Protokoll über persistente organische SchadstoffeAarhus ProtocolPOP: Verordnung über persistente organische SchadstoffePOPStockholmer Übereinkommen über persistente organische SchadstoffeStockholm ConventionUNECE: UN-Wirtschaftskommission für EuropaUNECEUNEP: Umweltprogramm der Vereinten NationenUNEP
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