Überblick#
Die CSDDD macht aus verantwortungsvollem Wirtschaften statt eines freiwilligen Anspruchs eine Rechtspflicht für große Unternehmen. Sie müssen ihre Tätigkeiten und Wertschöpfungsketten überblicken, erkennen, wo Menschen oder Umwelt geschädigt werden, und etwas dagegen unternehmen.
Seit der Änderung von 2026 (Richtlinie (EU) 2026/470) gilt sie für EU-Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz sowie für Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz in der EU – Schwellen, die gegenüber den ursprünglichen 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro deutlich angehoben wurden.
Kern der Richtlinie ist die Sorgfaltspflicht als fortlaufender Prozess. Ein Unternehmen erfasst seine Auswirkungen, verhindert oder mindert die schlimmsten, beendet tatsächliche Schäden und prüft weiter, statt eine einmalige Erklärung zu unterzeichnen.
Was Unternehmen tun müssen#
Wo sie steht#
Die CSDDD ist die breite, sektorübergreifende Fassung einer Idee, die in engeren Gesetzen bereits besteht. Der von ihr kodifizierte Ansatz der Sorgfaltspflicht durchzieht gezielte Regeln wie die Konfliktmineralien-Verordnung für 3TG und die EU-Entwaldungsverordnung für waldrisikobehaftete Rohstoffe. Diese Gesetze verlangen Sorgfalt zu einem bestimmten Problem, während die CSDDD eine allgemeine Erwartung über Menschenrechte und Umwelt hinweg setzt.