RegularienIn Kraft (gilt stufenweise)

Batterieverordnung (EU) 2023/1542

Hinweis: allgemeine Bildungsinformation, keine Rechtsberatung. Vor einer Verwendung ist die offizielle Quelle zu prüfen.

Die EU-Verordnung über den gesamten Lebenszyklus von Batterien. Sie ersetzt die alte Batterierichtlinie, begrenzt Quecksilber, Cadmium und Blei, verlangt eine CO2-Fußabdruck-Erklärung, Rezyklatanteil, Entnehmbarkeit, Sorgfaltspflichten und einen Batteriepass.

Herausgeber
Europäische Union
Aktualisiert
2026-06-14

Überblick#

Die Batterieverordnung regelt Batterien von den Materialien, die in sie eingehen, bis zu dem Moment, in dem sie zu Abfall werden. Sie ist ein einziges Regelwerk, das verbindet, woraus eine Batterie besteht, wie sie sich verhält, wie leicht sie sich entnehmen und recyceln lässt und welche Daten sie über ihren Lebenszyklus hinweg begleiten müssen.

Von der Richtlinie zur Verordnung

Sie ersetzt die Batterierichtlinie 2006/66/EG. Da sie eine Verordnung und keine Richtlinie ist, gilt sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, statt in 27 nationale Gesetze umgeschrieben zu werden. Ihre vielen Anforderungen treten über mehrere Jahre stufenweise in Kraft.

Was sie verlangt#

Die Verordnung erfasst den gesamten Lebenszyklus statt einer einzelnen Stufe.

Stoffe
Grenzwerte für Quecksilber, Cadmium und Blei
CO2
Eine CO2-Fußabdruck-Erklärung für bestimmte Batterien
Materialien
Mindest-Rezyklatanteil wichtiger Metalle
Design
Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit tragbarer Batterien
Beschaffung
Sorgfaltspflichten in der Rohstoff-Lieferkette
Lebensende
Sammel- und Recyclingziele

Stoffe#

Die Verordnung hält enge Grenzwerte für gefährliche Metalle in Batterien aufrecht, darunter Quecksilber, Cadmium und Blei. Diese Obergrenzen führen die unter der alten Richtlinie bestehenden Kontrollen fort und verschärfen sie.

Sorgfaltspflichten und Rezyklatanteil#

Für die Rohstoffe, die in Batterien eingehen, ergänzt die Verordnung Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Unternehmen müssen Risiken bei der Beschaffung dieser Materialien erkennen und angehen. Das steht neben den weiteren Beschaffungsregeln der EU wie der Konfliktmineralien-Verordnung. Sie setzt außerdem einen Mindest-Rezyklatanteil wichtiger Metalle fest und führt zurückgewonnenes Material in neue Batterien zurück.

Der Batteriepass#

LMT-Batterien (leichte Verkehrsmittel), Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeug-Batterien müssen einen Batteriepass tragen; tragbare Batterien sind ausgenommen. Die Pflicht gilt ab dem 18. Februar 2027. Das ist der erste operative digitale Produktpass, der die Daten der Batterie enthält, von Zusammensetzung und CO2-Fußabdruck bis zu Rezyklatanteil und Leistung, zugänglich für die Personen, die über den gesamten Lebenszyklus mit der Batterie umgehen.

Wo sie steht#

Die Batterieverordnung gehört zum selben EU-Vorstoß wie die ESPR und bringt Langlebigkeit, Rezyklatanteil und den digitalen Produktpass ins Produktrecht. Auch die Regeln für persistente organische Schadstoffe unter POP können für Materialien in Batterien gelten.

4 Karteikarten lernen
Batterieverordnung (EU) 2023/1542Battery RegulationPOP: Verordnung über persistente organische SchadstoffePOPKonfliktmineralien & CMRT: verantwortungsvolle Beschaffung von 3TGConflict MineralsCadmium (Cd)CadmiumCobalt (Co)CobaltDigitaler ProduktpassDPPESPR: Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781ESPRRezyklatanteilRezyklatanteilBlei (Pb)LeadQuecksilber (Hg)Mercury
EUbatterieslife cycledue diligencedigital product passport