ReferenzRichtlinie

Datenquellen, Lizenzierung & wie wir das pflegen

Hinweis: allgemeine Bildungsinformation, keine Rechtsberatung. Vor einer Verwendung ist die offizielle Quelle zu prüfen.

Woher die Daten in dieser Wissensdatenbank stammen, wie wir unsere eigene gepflegte Kopie aktuell halten und auf welcher lizenzrechtlichen Grundlage offizielle EU- und ECHA-Informationen weiterverwendet werden.

Aktualisiert
2026-07-07

Unser Ansatz: eine gepflegte, mit Quellenangabe versehene Kopie#

Diese Wissensdatenbank hält eine eigene kuratierte Kopie der Referenzdaten (Stofflisten, Ausnahmen, Anhangskarten) vor, statt auf PDFs zu verlinken. Jeder Datensatz trägt seine Quelle, ein Datum der letzten Aktualisierung und einen Hinweis, ihn gegen die offizielle Quelle zu prüfen, bevor man sich für eine Compliance-Entscheidung darauf verlässt.

Kernpunkt

Wir ersetzen nicht das amtliche Register. Wir machen es nutzbar (durchsuchbar, filterbar, querverlinkt) und verweisen stets zurück auf die maßgebliche Quelle.

Dürfen wir offizielle EU- / ECHA-Daten weiterverwenden?#

Im Allgemeinen lautet die Antwort ja, mit Quellenangabe, aber das ist eine Frage, die für jeden Datensatz mit einem Rechtsbeistand zu klären ist, und keine Rechtsauskunft.

EU-Gesetzgebung (EUR-Lex)
EUR-Lex ist die offizielle EU-Gesetzgebungsdatenbank und unsere primäre Quelle für Rechtstexte. Diese dürfen in der Regel frei weiterverwendet werden; der Weiterverwendungsbeschluss der Kommission (2011/833/EU) erlaubt die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten mit Quellenangabe.
EU-Open-Data
Viele EU-Daten auf data.europa.eu werden unter CC-BY 4.0 (Namensnennung) veröffentlicht.
ECHA-Informationen
Der rechtliche Hinweis der ECHA erlaubt die Vervielfältigung einzelner Inhalte mit Quellenangabe (© ECHA), verbietet aber das Kopieren einer ganzen oder wesentlichen Teile ihrer Datenbanken (z. B. der Kandidatenliste) ohne schriftliche Genehmigung und schließt Drittdaten wie CAS-Nummern (Eigentum der American Chemical Society) aus. Wir verweisen daher auf die ECHA-Datenbanken und reproduzieren nur begrenzte, beispielhafte Auszüge.
Unsere Pflicht
Die Quelle nennen, die Kopie datieren, keine amtliche Billigung suggerieren und sie korrekt halten.
Keine Rechtsberatung

Die Weiterverwendungsbedingungen unterscheiden sich je Quelle und können sich ändern. Manche Einträge können Daten Dritter oder beschränkte Daten enthalten. Vor der Veröffentlichung eines vollständig importierten Datensatzes sind die konkreten Lizenz- und Quellenangabepflichten mit dem rechtlichen Hinweis der Quelle und unserem Rechtsbeistand zu klären.

Was das in der Praxis bedeutet#

  • Quelle nennen bei jedem Datensatz (z. B. „Quelle: ECHA-Kandidatenliste" / „Quelle: EUR-Lex, Richtlinie 2011/65/EU konsolidiert").
  • Datumsstempel für jede Kopie, damit Nutzer wissen, wie aktuell sie ist.
  • Zurückverlinken zur offiziellen Quelle bei jeder Tabelle.
  • Neu synchronisieren nach Zeitplan (die Kandidatenliste ändert sich etwa zweimal im Jahr; RoHS- Ausnahmen werden periodisch geändert).
  • Unsicherheit kennzeichnen, damit unvollständige oder in Arbeit befindliche Datensätze das klar sagen.

Derzeit gepflegte Datensätze#

Diese sind aus offiziellen Quellen zusammengestellt und manuell vom Pareo-Team gepflegt. Sie streben Vollständigkeit an, sind aber nicht die offiziellen Register und nicht garantiert aktuell. Jeder trägt einen Quelllink zur Überprüfung.

  • SVHC-Kandidatenliste: eine Auswahl bekannter SVHC zur Veranschaulichung der hier behandelten Stofffamilien — nicht die vollständige Liste. Die Kandidatenliste ist die eigene maßgebliche Datenbank der ECHA; wir verweisen darauf, statt sie vollständig zu reproduzieren.
  • RoHS-Ausnahmen: vollständiger Anhang III & IV (157 Einträge); Ablaufdaten bewusst weggelassen, da sie je nach Produktkategorie variieren.
  • REACH-Anhänge XIV & XVII: vollständige Zulassungsliste (59) und Beschränkungsliste (79 nummerierte Einträge).
  • Wichtige Anhänge: beschreibende Karte, welcher Anhang was leistet.
1 Karteikarten lernen
Datenquellen, Lizenzierung & wie wir das pflegenDatenquellenSVHC-Kandidatenliste: ausgewählte BeispieleKandidatenlisteWichtige Anhänge: REACH, RoHS, CLP & POPAnhängeRoHS-Ausnahmen: durchsuchbare Referenz (Anhang III & IV)RoHS-AusnahmenREACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von ChemikalienREACHRoHS: Beschränkung gefährlicher Stoffe (Richtlinie 2011/65/EU)RoHSSVHC: Besonders besorgniserregender StoffSVHCECHA: Europäische ChemikalienagenturECHAStofflisteStoffliste
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