Überblick#
Die POP-Verordnung zielt auf die schlimmsten Chemikalien überhaupt. Gemeint sind Stoffe, die sich nicht abbauen, sich in Körpern und Ökosystemen anreichern und sich weltweit verbreiten, und die Verordnung verbietet sie weitgehend.
Was ein POP ist#
Ein persistenter organischer Schadstoff hat vier prägende Eigenschaften:
- Persistent: Er baut sich in der Umwelt kaum ab.
- Bioakkumulativ: Er reichert sich in lebenden Organismen und der Nahrungskette an.
- Mobil: Er legt über Luft und Wasser weite Strecken zurück.
- Giftig: Er ist schädlich für Mensch und Tier.
Was die Verordnung bewirkt#
- Sie setzt das Stockholmer Übereinkommen und das UNECE-POP-Protokoll in EU-Recht um.
- Sie verbietet gelistete Stoffe oder beschränkt sie stark in Produkten, Erzeugnissen und Abfällen, meist mit sehr niedrigen Grenzwerten für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen.
- Beispiele für gelistete POP-Stoffe sind PFOS und PFOA, bestimmte bromierte Flammschutzmittel wie PBDE und HBCDD sowie kurzkettige chlorierte Paraffine (SCCP).
Bezug zu anderen Themen#
- Sie läuft parallel zu REACH, ist aber in der Regel strenger. Für einen gelisteten POP hat das Ausstiegsregime Vorrang vor dem REACH-Zulassungsweg.
- Manche POPs überschneiden sich mit PFAS und mit Stoffen, die auch für RoHS in der Elektronik relevant sind.
Die internationale Grundlage#
Das Stockholmer Übereinkommen ist der weltweite POP-Vertrag unter dem Dach der UN.
Das Aarhus-Protokoll ist das POP-Instrument der UNECE-Region.
Die EU-POP-Verordnung setzt beide in unmittelbar geltendes EU-Recht um.