RegularienIn Kraft (EU 2019/1021)

POP: Verordnung über persistente organische Schadstoffe

Eine EU-Verordnung, die persistente organische Schadstoffe verbietet oder stark beschränkt. Gemeint sind giftige Chemikalien, die sich kaum abbauen und sich in Umwelt und Nahrungskette anreichern.

Herausgeber
Europäische Union
Aktualisiert
2026-06-12

Überblick

Die POP-Verordnung zielt auf die schlimmsten Chemikalien überhaupt. Gemeint sind Stoffe, die sich nicht abbauen, sich in Körpern und Ökosystemen anreichern und sich weltweit verbreiten, und die Verordnung verbietet sie weitgehend.

Kernpunkt

POPs sind persistent, bioakkumulativ, mobil und giftig. Wo REACH Risiken flexibel steuert, ist das POP-Regime ein nahezu vollständiger Ausstieg. Es setzt außerdem zwei internationale Abkommen um (siehe unten), und viele PFAS gehören hierher.

Was ein POP ist

Ein persistenter organischer Schadstoff hat vier prägende Eigenschaften:

  • Persistent: Er baut sich in der Umwelt kaum ab.
  • Bioakkumulativ: Er reichert sich in lebenden Organismen und der Nahrungskette an.
  • Mobil: Er legt über Luft und Wasser weite Strecken zurück.
  • Giftig: Er ist schädlich für Mensch und Tier.

Was die Verordnung bewirkt

  • Sie setzt das Stockholmer Übereinkommen und das UNECE-POP-Protokoll in EU-Recht um.
  • Sie verbietet gelistete Stoffe oder beschränkt sie stark in Produkten, Erzeugnissen und Abfällen, meist mit sehr niedrigen Grenzwerten für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen.
  • Beispiele für gelistete POP-Stoffe sind PFOS und PFOA, bestimmte bromierte Flammschutzmittel wie PBDE und HBCDD sowie kurzkettige chlorierte Paraffine (SCCP).

Bezug zu anderen Themen

  • Sie läuft parallel zu REACH, ist aber in der Regel strenger. Für einen gelisteten POP hat das Ausstiegsregime Vorrang vor dem REACH-Zulassungsweg.
  • Manche POPs überschneiden sich mit PFAS und mit Stoffen, die auch für RoHS in der Elektronik relevant sind.

Die internationale Grundlage

Global

Das Stockholmer Übereinkommen ist der weltweite POP-Vertrag unter dem Dach der UN.

Regional

Das Aarhus-Protokoll ist das POP-Instrument der UNECE-Region.

Die EU-POP-Verordnung setzt beide in unmittelbar geltendes EU-Recht um.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Bildungszusammenfassung des Pareo-Teams, keine Rechtsberatung. Die Liste der POPs und ihre Grenzwerte werden mit der Zeit aktualisiert und sind daher gegen die aktuelle Verordnung zu prüfen.

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