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Zulassung (REACH)

Das REACH-Verfahren für die bedenklichsten Stoffe, die in Anhang XIV aufgenommen werden. Nach einem festgelegten Sunset-Date darf ein gelisteter Stoff nur verwendet werden, wenn die Kommission für diese Verwendung eine spezifische Zulassung erteilt hat.

Aktualisiert
2026-06-12

Überblick

Die Zulassung ist der REACH-Weg, der die bedenklichsten Stoffe einzeln ins Visier nimmt. Diese Stoffe wandern von der SVHC-Kandidatenliste in den Anhang XIV. Sobald ein Stoff auf dieser Liste steht, muss jede weitere Verwendung gezielt genehmigt werden.

Ziel ist es, solche Stoffe schrittweise zu ersetzen und die Industrie zu sichereren Alternativen zu drängen, während eine kontrollierte Verwendung dort möglich bleibt, wo es noch keine Alternative gibt.

Wo gelistet
REACH Anhang XIV, die Zulassungsliste
Auslöser
Ein für die Zulassung ausgewählter besonders besorgniserregender Stoff
Wirkung
Verwendung nach dem Sunset-Date verboten, sofern nicht zugelassen

Das Sunset-Date

Jeder Eintrag in Anhang XIV trägt ein Sunset-Date. Nach diesem Zeitpunkt darf der Stoff nur in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn die Europäische Kommission für die jeweilige Verwendung eine Zulassung erteilt hat. Unternehmen, die ihn weiter nutzen wollen, müssen vorab einen Antrag stellen und zeigen, wie sie das Risiko beherrschen, oder begründen, warum der Nutzen überwiegt.

Kernpunkt

Die Zulassung ist verwendungsspezifisch und vorausschauend. Ein Unternehmen beantragt die Erlaubnis für eine benannte Verwendung, und nach dem Sunset-Date gilt im Standardfall, dass der Stoff gar nicht verwendet werden darf.

Das ist das Gegenstück innerhalb von REACH zur Beschränkung. Die Zulassung arbeitet Fall für Fall über Anträge, während die Beschränkung einen Stoff direkt begrenzt oder verbietet. Beide stehen in den REACH-Anhängen.

Hinweis: allgemeine Bildungsinformation, keine Rechtsberatung. Vor einer Entscheidung ist die offizielle Quelle zu prüfen.

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