Überblick
SCIP ist das öffentliche EU-Register gefährlicher Stoffe in Produkten. Der Sinn dahinter ist, dass selbst Jahre später, wenn ein Produkt zu Abfall wird, Recycler und Verbraucher herausfinden können, was darin steckt.
Auslöser ist ein Erzeugnis, das einen SVHC der Kandidatenliste über 0,1 % Gewichtsanteil enthält. Rechtsgrundlage ist die Abfallrahmenrichtlinie (Änderung 2018/851). SCIP ist das abfallseitige Gegenstück zu REACH Artikel 33.
Was es ist
- Eine von der ECHA betriebene Datenbank, eingeführt über die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/851 zur Änderung von 2008/98/EG).
- Der Name ist ein englisches Akronym: Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products) – also Stoffe von Besorgnis in Erzeugnissen als solchen oder in komplexen Gegenständen (Produkten).
Wer melden muss, und wann
- Lieferanten von Erzeugnissen, die diese auf den EU-Markt bringen, müssen eine SCIP-Meldung abgeben, wenn das Erzeugnis einen SVHC der REACH-Kandidatenliste über 0,1 Gewichtsprozent enthält.
- Die Pflicht gilt seit dem 5. Januar 2021. In Deutschland ist sie im Chemikaliengesetz verankert (ChemG §16f).
Warum es existiert
REACH Artikel 33 verlangt bereits, das Vorhandensein von SVHC entlang der Lieferkette zu kommunizieren. SCIP ergänzt die abfallseitige Sicht und hält die Information über das ganze Produktleben hinweg lebendig, bis hin zum Recycling.
Bezug zu anderen Themen
- Es baut direkt auf der REACH-Kandidatenliste und der Informationspflicht nach Artikel 33 auf.
- Es nutzt das SVHC-Konzept als Auslöser.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Bildungsinformation des Pareo-Teams, keine Rechtsberatung. Meldepflichten und Ausnahmen entwickeln sich weiter und sind daher gegen die ECHA-Leitlinien und die Abfallrahmenrichtlinie zu prüfen.