RegularienIn Kraft (Meldungen seit 5. Jan. 2021)

SCIP: Datenbank für besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen (Produkten)

Hinweis: allgemeine Bildungsinformation, keine Rechtsberatung. Vor einer Verwendung ist die offizielle Quelle zu prüfen.

Eine ECHA-Datenbank, die Informationen zu SVHC der Kandidatenliste in Erzeugnissen sammelt, damit die Daten Abfallbetriebe und Verbraucher über den gesamten Produktlebenszyklus erreichen.

Herausgeber
ECHA (im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie)
Aktualisiert
2026-06-12

Überblick#

SCIP ist das öffentliche EU-Register gefährlicher Stoffe in Produkten. Der Gedanke dahinter: Selbst Jahre später, wenn ein Produkt zu Abfall wird, können Recycler und Verbraucher noch herausfinden, was darin steckt.

Kernpunkt

Auslöser ist ein Erzeugnis, das einen SVHC der Kandidatenliste über 0,1 % Gewichtsanteil enthält, gemessen je Erzeugnis (in einem komplexen Gegenstand zählt jedes Teil-Erzeugnis für sich, nicht über das gesamte Produkt verteilt). Rechtsgrundlage ist die Abfallrahmenrichtlinie (Änderung 2018/851). SCIP ist das abfallseitige Gegenstück zu REACH Artikel 33.

Was SCIP ist#

  • Eine von der ECHA betriebene Datenbank, eingeführt über die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/851 zur Änderung von 2008/98/EG).
  • Der Name ist ein englisches Akronym: Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products) – also besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen als solchen oder in komplexen Gegenständen (Produkten).

Wer wann melden muss#

  • Lieferanten von Erzeugnissen, die diese auf den EU-Markt bringen, müssen eine SCIP-Meldung abgeben, wenn das Erzeugnis einen SVHC der REACH-Kandidatenliste über 0,1 Gewichtsprozent enthält.
  • Ausnahme: Einzelhändler und andere Lieferanten, die Erzeugnisse direkt und ausschließlich an Endverbraucher abgeben, müssen nicht melden. Die Pflicht trifft Hersteller, Importeure und Händler weiter oben in der Kette.
  • Die Pflicht gilt seit dem 5. Januar 2021. In Deutschland ist sie im Chemikaliengesetz verankert (ChemG §16f).

Was eine Meldung enthält#

Vereinfachte SCIP-Meldung (SSN)Illustrativ

Die Datenelemente, die ECHA für eine SCIP-Meldung verlangt. ECHA pflegt die Auswahllisten für Erzeugnis- und Werkstoffkategorie sowie die Kandidatenliste — prüfe die aktuellen Listen.

Tipp auf eine mit ⓘ markierte Zeile für eine Erklärung. · echa.europa.eu/scip-support

Erzeugnis
Stoff der Kandidatenliste
Sichere Verwendung

Wozu SCIP dient#

REACH Artikel 33 verlangt bereits, das Vorhandensein von SVHC entlang der Lieferkette weiterzugeben. SCIP ergänzt die abfallseitige Sicht und hält die Information über das gesamte Produktleben hinweg verfügbar, bis hin zum Recycling.

1SVHC über 0,1 % im Erzeugnis
Ein Stoff der Kandidatenliste ist im Erzeugnis vorhanden.
2Lieferant meldet an SCIP
Beim Inverkehrbringen des Erzeugnisses in der EU wird eine Meldung bei der ECHA eingereicht.
3ECHA-Datenbank
Die Daten werden zentral gespeichert und veröffentlicht.
4Erreicht Abfallbetriebe
Recycler und Verbraucher sehen, was darin steckt, Jahre später am Lebensende.

Bezug zu anderen Themen#

  • Es baut direkt auf der REACH-Kandidatenliste und der Informationspflicht nach Artikel 33 auf.
  • Es nutzt das SVHC-Konzept als Auslöser.
5 Karteikarten lernen
SCIP: Datenbank für besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen (Produkten)SCIPREACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von ChemikalienREACHSVHC: Besonders besorgniserregender StoffSVHCSVHC-Kandidatenliste: ausgewählte BeispieleKandidatenlisteECHA: Europäische ChemikalienagenturECHAKonzentrationsgrenzeConcentration limitErzeugnis (REACH)ArticleDigitaler ProduktpassDPPKreislaufwirtschaftCircular economyWFD: Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG)WFDStoff (REACH)SubstanceWirtschaftsakteureWirtschaftsakteureAusnahmeAusnahme
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