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Registrierung (REACH)

Das erste 'R' von REACH: Hersteller und Importeure müssen jeden Stoff, den sie ab 1 Tonne pro Jahr auf den EU-Markt bringen, bei der ECHA registrieren. Leitsatz ist 'Ohne Daten kein Markt'.

Aktualisiert
2026-06-14

Überblick

Die Registrierung ist das erste "R" von REACH und seine umfassendste Pflicht. Hersteller und Importeure müssen jeden Stoff, den sie auf den EU-Markt bringen, in der Regel ab 1 Tonne pro Jahr registrieren, indem sie ein Registrierungsdossier bei der ECHA einreichen, das Identität, Verwendungen und Sicherheitsdaten des Stoffes darlegt.

Der Leitsatz ist kurz: "Ohne Daten kein Markt." Ohne gültige Registrierung darf ein Stoff in der EU weder hergestellt noch in Verkehr gebracht werden.

Wer registriert
Hersteller und Importeure (sowie Alleinvertreter in deren Auftrag)
Schwelle
In der Regel 1 Tonne pro Jahr je Stoff
Eingereicht bei
ECHA, als Registrierungsdossier
Grundsatz
Ohne Daten kein Markt

Mengenbänder und gemeinsame Daten

Wie viele Daten eine Registrierung enthalten muss, richtet sich nach dem Mengenband – der jährlich in Verkehr gebrachten Menge:

MengenbandTypischer Datenumfang
1–10 t/JahrGrundlegende Identitäts- und Gefahrendaten
10–100 t/JahrUmfangreichere Prüfungen, zusätzlich ein Stoffsicherheitsbericht
100–1000 t/JahrWeitere Testdaten
≥1000 t/JahrDer vollständigste Satz an Test- und Sicherheitsdaten

Ein Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report) ist ab 10 Tonnen pro Jahr erforderlich. Höhere Mengen bedeuten mehr erforderliche Test- und Sicherheitsdaten.

Kernpunkt

Unternehmen, die denselben Stoff registrieren, müssen gemeinsam über ein SIEF (Substance Information Exchange Forum) einreichen, koordiniert durch einen federführenden Registranten. Dieser Ansatz "ein Stoff, eine Registrierung" teilt Daten und vermeidet doppelte Tierversuche.

Wie es zusammenhängt

Die Registrierung ist die breite Grundpflicht, die das Datenfundament für alles Weitere schafft. Bewertung, Zulassung und Beschränkung greifen anschließend bei den risikoreichsten Stoffen, gestützt auf die durch die Registrierung erzeugten Informationen. Ein Hersteller außerhalb der EU kann einen Alleinvertreter benennen, der in seinem Auftrag registriert, sodass nicht jeder EU-Importeur einzeln registrieren muss.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Bildungsinformation des Pareo-Teams, keine Rechtsberatung. Vor einer Verwendung ist die amtliche Quelle zu prüfen.

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