Überblick
Ein Alleinvertreter ist eine in der EU ansässige Partei, die ein außerhalb der EU ansässiger Hersteller benennt, um seine REACH-Registrierungspflichten zu tragen. Ohne ihn müsste jeder EU-Importeur den Stoff selbst registrieren. Mit ihm registriert der Alleinvertreter im Namen der Kette, und die Importeure sind abgedeckt.
Die Konstruktion löst ein praktisches Problem. REACH-Pflichten treffen denjenigen, der einen Stoff erstmals in die EU bringt, aber ein Nicht-EU-Hersteller kann nicht direkt registrieren. Die Benennung eines Alleinvertreters ermöglicht es diesem Hersteller, die Verantwortung für die Konformität zu übernehmen, und schützt seine EU-Kunden vor der Registrierungslast.
Wie es in der Praxis läuft
Der Nicht-EU-Hersteller benennt einen Alleinvertreter schriftlich und gibt ihm die Daten, die für die Registrierung nötig sind. Der Alleinvertreter wickelt dann die Registrierung bei der ECHA ab, führt Aufzeichnungen über Mengen und Kunden und hält die Sicherheitsinformationen aktuell. Die EU-Importeure, die von diesem Hersteller kaufen, gelten als nachgeschaltete Anwender, was ihre eigenen Pflichten erleichtert.
Der Alleinvertreter beseitigt die Pflichten nicht. Er verlagert sie. Eine fachkundige EU-Partei trägt die Registrierung, damit nicht jeder einzelne Importeur das tun muss.
Hinweis: allgemeine Bildungsinformation, keine Rechtsberatung. Vor einer Entscheidung ist die offizielle Quelle zu prüfen.