Die Verordnungen selbst sind kurz; ihre Anhänge tragen die eigentlichen Listen. Hier die Karte derer, auf die am häufigsten Bezug genommen wird.
Wenn jemand sagt „es steht in Anhang XVII", meint er eine REACH-Beschränkung. Sagt er „Anhang XIV", meint er Zulassung. Zu wissen, welcher Anhang welcher ist, erspart viel Verwirrung.
REACH: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Die Kandidatenliste ist technisch gesehen separat (sie ist eine veröffentlichte Liste, kein Anhang), aber sie ist der Ausgangspunkt des Zulassungsverfahrens. Die Einträge lassen sich in der durchsuchbaren Referenz zu den REACH-Anhängen XIV & XVII durchsuchen.
RoHS: Richtlinie 2011/65/EU
Die Referenz zu den RoHS-Ausnahmen lässt sich für Anhang III & IV durchsuchen.
CLP: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Siehe CLP dazu, wie die Einstufung die anderen Regelwerke untermauert.
POP: Verordnung (EU) 2019/1021
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