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Wichtige Anhänge: REACH, RoHS, CLP & POP

Eine Karte der Anhänge, die im Alltag wirklich zählen: welche Liste was leistet, über REACH, RoHS, CLP und die POP-Verordnung hinweg.

Aktualisiert
2026-06-12

Die Verordnungen selbst sind kurz; ihre Anhänge tragen die eigentlichen Listen. Hier die Karte derer, auf die am häufigsten Bezug genommen wird.

Kernpunkt

Wenn jemand sagt „es steht in Anhang XVII", meint er eine REACH-Beschränkung. Sagt er „Anhang XIV", meint er Zulassung. Zu wissen, welcher Anhang welcher ist, erspart viel Verwirrung.

REACH: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Anhang XIV
Zulassungsliste, Verwendung nur mit ausdrücklicher, zeitlich befristeter Erlaubnis
Anhang XVII
Beschränkungsliste, Stoffe, die für genannte Verwendungen verboten oder begrenzt sind
Kandidatenliste
Kein Anhang, die SVHC-Liste, die in die Zulassung mündet

Die Kandidatenliste ist technisch gesehen separat (sie ist eine veröffentlichte Liste, kein Anhang), aber sie ist der Ausgangspunkt des Zulassungsverfahrens. Die Einträge lassen sich in der durchsuchbaren Referenz zu den REACH-Anhängen XIV & XVII durchsuchen.

RoHS: Richtlinie 2011/65/EU

Anhang II
Die zehn beschränkten Stoffe und ihre Grenzwerte
Anhang III
Allgemeine Ausnahmen (zeitlich befristet)
Anhang IV
Ausnahmen für Medizinprodukte & Überwachungs-/Kontrollinstrumente

Die Referenz zu den RoHS-Ausnahmen lässt sich für Anhang III & IV durchsuchen.

CLP: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Anhang VI
Harmonisierte Einstufung & Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Tabelle 3)
Anhänge I–V
Kriterien zur Gefahreneinstufung, Kennzeichnung, Piktogramme

Siehe CLP dazu, wie die Einstufung die anderen Regelwerke untermauert.

POP: Verordnung (EU) 2019/1021

Anhang I
Gelistete POPs, Verbote
Anhang II
Beschränkungen
Anhang III
Stoffe, die Bestimmungen zur Freisetzungsminderung unterliegen
Anhang IV / V
Konzentrationsgrenzwerte für die Abfallbewirtschaftung
Vorsicht

Inhalte und Nummerierung der Anhänge werden im Laufe der Zeit geändert. Diese Seite ist als Navigationskarte zu verstehen; der aktuelle Text auf EUR-Lex ist vor jedem Handeln zu bestätigen.

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