Grundbegriffe

Rezyklatanteil

Der Anteil eines Produkts, der aus recyceltem statt aus Neumaterial besteht. EU-Vorschriften setzen zunehmend Mindestwerte für den Rezyklatanteil, unter anderem in der Batterieverordnung, der Ökodesign-Verordnung und in Verpackungsregeln.

Aktualisiert
2026-06-12

Überblick

Der Rezyklatanteil ist der Teil eines Produkts, der aus recyceltem Material stammt und nicht aus neu gewonnenem, also primärem Material. Er wird in der Regel als Gewichtsprozent ausgedrückt. Ein Batteriegehäuse mit 30 Prozent Rezyklatanteil bezieht damit rund ein Drittel seiner Masse aus zurückgewonnenem Material.

Das EU-Recht hat den Rezyklatanteil von einem freiwilligen Verkaufsargument zu festen Mindestwerten weiterentwickelt. Die Batterieverordnung verlangt bei bestimmten Batterien definierte Anteile an recyceltem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei, wobei die Schwellen nach einem Zeitplan steigen. Die Ökodesign-Verordnung kann den Rezyklatanteil produktgruppenweise regeln, und gesonderte Verpackungsregeln gehen in dieselbe Richtung.

Was es misst
Recyceltes Material als Anteil am Ganzen, meist nach Gewicht
Warum es zählt
Es senkt den Bedarf an primären Rohstoffen und stärkt Märkte für Recyclingmaterial
Wo die Mindestwerte stehen
Batterieverordnung, Ökodesign-Verordnung, Verpackungsregeln

Warum das Thema an Bedeutung gewinnt

Ein Mindest-Rezyklatanteil ist einer der konkretesten Hebel hinter den Zielen der Kreislaufwirtschaft der EU. Ein Ziel wirkt nur, wenn sich zurückgewonnenes Material messen und bis ins neue Produkt zurückverfolgen lässt. Deshalb kommen die Vorschriften zunehmend mit Nachweis- und Dokumentationspflichten und nicht nur mit einer Prozentzahl.

Hinweis: allgemeine Bildungsinformation, keine Rechtsberatung. Vor einer Entscheidung ist die offizielle Quelle zu prüfen.

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