RoHS beschränkt zehn Stoffe. Jeder hat eine Höchstkonzentration, gemessen in jedem homogenen Werkstoff, sodass der Grenzwert für den kleinsten trennbaren Werkstoff gilt und nicht für das gesamte Produkt.
RoHS begrenzt zehn Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die folgenden Grenzwerte gelten für jeden homogenen Werkstoff innerhalb eines Produkts, das heißt jeder einheitliche Werkstoff, der sich nicht mechanisch trennen lässt, muss für sich allein konform sein.
Überblick
| Stoff | Höchstkonzentration nach Gewicht | | --- | --- | | Blei (Pb) | 0,1% | | Quecksilber (Hg) | 0,1% | | Cadmium (Cd) | 0,01% | | Sechswertiges Chrom (Cr VI) | 0,1% | | Polybromierte Biphenyle (PBB) | 0,1% | | Polybromierte Diphenylether (PBDE) | 0,1% | | Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) | 0,1% | | Butylbenzylphthalat (BBP) | 0,1% | | Dibutylphthalat (DBP) | 0,1% | | Diisobutylphthalat (DIBP) | 0,1% |
Cadmium liegt bei 0,01%, jeder andere Stoff bei 0,1%. Die vier Phthalate (DEHP, BBP, DBP, DIBP) wurden durch die Richtlinie (EU) 2015/863 ergänzt.
Bestimmte Verwendungen können vorübergehend durch eine RoHS-Ausnahme zugelassen werden, bei der der Grenzwert für diese Anwendung bis zum Ablauf der Ausnahme nicht gilt.
Hinweis: allgemeine Bildungsinformation, keine Rechtsberatung. Vor jeder Nutzung ist die offizielle Quelle zu prüfen.